Der Rehabilitationssport gemäß §44 Sozialgesetzbuch IX wird ärztlich verordnet.
Unter Anleitung einer speziell ausgebildeten Übungsleiterin werden Ausdauer,
Koordination, Flexibilität und Kraft mit sportlichen Mitteln und Spielen gefördert.
Der Austausch mit Anderen und das Erleben der Gemeinschaft unterstützen und
fördern den Rehabilitationsprozess.
Rehabilitationssport stärkt die Eigenverantwortung für die Gesundheit, schafft
Selbstvertrauen und hilft damit auch psychosoziale Krankheitsfolgen besser zu
bewältigen.
Es gilt der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe schaffen!